Wenn du Waren in die EU einführst, mußt du Zollgebühren zahlen
Nehmen wir an, du kaufst dir im chinesischen Shop Aliexpress.com das Autoradio Newsmy NU3001 , dann fallen dafür Zollgebühren an.
Sobald dein Paket in Deutschland eintrifft, kann es vom Zoll zurückgehalten werden. Dies passiert immer dann, wenn der Zoll die Vermutung hat, dass deine Ware falsch deklariert sein könnte. In diesem Fall musst du persönlich oder ein Bevollmächtigter das Paket innerhalb von zwei Wochen beim Zoll abholen. Sonst geht das Paket zurück an den Shop. Denke daran, dass du die ausgedruckte Rechnung und deinen Personalausweis mit zum Zoll bringst. Das Paket musst du dann selber vor Ort öffnen. Alternativ kannst du auch bei der Post bzw. deinem Postboten gegen Gebühr fehlende Unterlagen für den Zoll abgeben.
Der Wert der Ware ist entscheidend
Für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Warenwert deiner Sendung maßgeblich. Es kommt hier auf den Betrag an, den du tatsächlich gezahlt hast, um die Ware zu bekommen. Wenn du im Rechnungsendbetrag Portokosten hast, werden sie nicht herausgerechnet.
Warenwert nicht größer als 22 Euro
Beträgt der Gesamtwert deiner Warensendungen nicht mehr als 22 Euro, brauchst du keine Einfuhrabgaben zahlen.
Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind deine Sendungen zwar zollfrei, aber du mußt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent zahlen. Allerdings werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.
Warenwert größer als 150 Euro
Wenn deine Rechnung (inkl. Versand) den Betrag von 150 Euro übersteigt, wird der Zolltarif nach folgender Tabelle durch Verbrauchssteuerbetrag und Einfuhrumsatzsteuer berechnet:
Warenart | Zollsatz in Prozent |
EUSt-Satz in Prozent |
---|---|---|
Bekleidung aus Textilien | 12 | 19 |
Bekleidung aus Leder | 4 | 19 |
Bekleidungszubehör aus Leder | 5 bis 9 | 19 |
Schuhe mit Oberteil aus Leder | 8 | 19 |
Schuhe mit Oberteil aus anderem Material als Leder | 16,8 bis 17 | 19 |
Gold- und Silberschmuck | 2,5 bis 4 | 19 |
Fantasieschmuck | 4 | 19 |
Fotoapparate (analog) | 4,2 | 19 |
Fotoapparate (digital) | 0 | 19 |
Objektive | 6,7 | 19 |
Notebooks, Tablet-PCs | 0 | 19 |
E-Book-Reader | 3,7 | 19 |
USB-Sticks zur Datenspeicherung | 0 | 19 |
Monitore | 0 bis 14 | 19 |
GPS-Geräte | 3,7 | 19 |
CD-Player | 9,5 | 19 |
DVD-Player | 13,9 | 19 |
MP3-Player | 2 bis 13,9 | 19 |
Mobiltelefone, Smartphones im Taschenformat (170×10 x45 mm) |
0 | 19 |
Spielkonsolen | 0 | 19 |
CDs, DVDs | 3,5 | 19 |
Bücher | 0 | 7 |
Bilddrucke, Poster, Fotos | 0 | 19 |
Gemälde | 0 | 7 |
Kosmetikprodukte | 0 bis 6,5 | 19 |
Handtaschen | 3 bis 9,7 | 19 |
Möbel | 0 bis 5,6 | 19 |
Sportgeräte | 0 bis 4,7 | 19 |
Fahrräder | 15 *) | 19 |
Fahrräder mit Motor (E-Bikes) | 6 | 19 |
Pkw | 10 | 19 |
Autoteile | 3,5 bis 4,5 | 19 |
Quads | 10 | 19 |
Motorräder | 6 oder 8 | 19 |
Hier die Berechnungsformel
Zollbetrag = Warenwert x Zollsatz(%)
Zahlungsbetrag = (Warenwert + Zollbetrag) x EUST-Satz(%)
Mein Tipp: Lasse dein Autoradio für den Versand als GPS-Gerät deklarieren. In den Foren wird berichtet, dass man damit am besten wegkommt.